Lebenslagen
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3. Soziale Notlagen

Jeder Mensch benötigt in einer Notlage Hilfe und Unterstützung, um wieder sicher auf eigenen Beinen stehen zu können. In diesem Kapitel finden Sie daher eine Auswahl an Beratungsstellen und Angeboten für die verschiedensten sozialen Notlagen.

Ungewollt schwanger zu werden stellt viele Frauen vor große Probleme. Eine Schwangerschaftskonfliktberatung kann Ihnen helfen, die für Sie richtigen Hilfsangebote zu finden. Adressen von Beratungsstellen in Baden-Württemberg finden Sie in der Broschüre " Informationen für Mütter und Väter" des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Sollten Sie nach einer ausführlichen Beratung zu der Entscheidung gelangen, Ihr Kind zur Adoption freizugeben, finden Sie in der Lebenslage "Adoption (LL)" Hilfestellung.

Gewalt- und Missbrauchserfahrungen prägen unter Umständen das ganze Leben. Als Opfer körperlicher oder seelischer Gewalt finden Sie Hilfe beispielsweise bei Beratungsstellen, Jugendämtern oder Psychologen. Ausführliche Informationen zu diesen Themen bieten wir Ihnen in der Lebenslage "Opferschutz und Opferhilfe (LL)".

Sich scheiden zu lassen hat auf viele Bereiche des Lebens tiefgreifende Auswirkungen. Die Lebenslage "Scheidung (LL)" erklärt, was Sie beachten müssen und nennt Ihnen Beratungsstellen, an die Sie sich wenden können.

Sind Sie in einen Rechtsstreit verwickelt und benötigen eine Rechtsberatung, für die Ihnen aber die finanziellen Mittel fehlen? In diesem Fall oder in weiteren Angelegenheiten des Zivil-, Verwaltungs-, Verfassungs- oder Sozialrechts können Sie Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren beantragen. Sollte Ihr Fall vor Gericht verhandelt werden, kann Prozesskostenhilfe infrage kommen. Näheres dazu lesen Sie in den gleichnamigen Verfahrensbeschreibungen.

Der Tod eines Angehörigen trifft die Hinterbliebenen oft unerwartet. Die Lebenslage "Sterbefall (LL)" informiert Sie umfassend, welche Schritte Sie in welcher Reihenfolge unternehmen müssen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Wohnung verloren habe (z.B. wegen eines Wohnungsbrandes)? Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust erhalten Sie beim Sozialamt, weitere finanzielle und sonstige Wohnhilfen (LL) finden Sie in der Lebenslage "Wohnen".